Ich werde zwar in ein paar Wochen noch an einer Fortbildung zum Thema DSGVO teilnehmen, aber das Inkrafttreten liegt etwas näher. Jetzt wurde per Schulamt eine Mail vom Datenschutzbeauftragten weitergeleitet, in der er unter anderem darauf hinweist, dass ein Datenschutzbeauftragter namentlich erwähnt sein soll. Nach ein wenig Recherche stieß ich allerdings auf widersprüchliche Aussagen... Steht die Person in Konflikt mit der eigenen Arbeit, z. B der Systembetreuer, ist davon abzuraten. Ebenso ist es für Außenstehende schwer sich in die Abläufe der ganzen Datenverwaltung hineinzuarbeiten.
Habt ihr vielleicht schon mehr Infos erhalten oder einen Masterplan?
DSGVO - 25.05.2018
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jota
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bunny
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Re: DSGVO - 25.05.2018
Hi,
der Datenschutzbeauftragte bei Mittel- oder Grundschulen ist nicht pro Schule, sondern ortsübergreifend ernannt. Also 1 Person für mehrere Schulen. Dass der Systembetreuer auf keinen Fall der Datenschutzbeauftragte sein sollte, ist richtig: Sonst würde ihn ja niemand auf seine "Fehler" hinweisen. Er kontrolliert sich nicht selbst. Bei uns ist es ein Kollege aus dem Schulverbund.
Grüße bunny
der Datenschutzbeauftragte bei Mittel- oder Grundschulen ist nicht pro Schule, sondern ortsübergreifend ernannt. Also 1 Person für mehrere Schulen. Dass der Systembetreuer auf keinen Fall der Datenschutzbeauftragte sein sollte, ist richtig: Sonst würde ihn ja niemand auf seine "Fehler" hinweisen. Er kontrolliert sich nicht selbst. Bei uns ist es ein Kollege aus dem Schulverbund.
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jota
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