Die Antwort lautet mittlerweile Nein.
Der ganze Zirkus beruht auf einem
Missverständniss bezüglich eines Gerichtsurteils.
nachzulesen unter:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/ ... 70,00.html
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Bernhard
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Borcas
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Das ist doch nix neues... all die blindwütigen "Möchtegern-Webmaster", die ihre Seiten mit unnützen Ausschlusserklärungen, Disclaimern und sonstigem Mist zupflastern, können nicht lesen.
Schon seit Jahren sind Informationen dazu unter
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-lan ... mburg.html
zu finden. (Auch schon seit Jahren ein Link auf meiner HP!)
P.S.: Wer sich übrigens jemals die Mühe gemacht hätte, das Urteil selbst zu lesen, auf das die vielen Disclaimer sich beziehen, dem wäre sehr schnell aufgefallen, dass es sogar das Gegenteil aussagt, nämlich dass es auch durch die Anbringung einer Freizeichnungsklausel NICHT möglich ist, sich von den Inhalten verlinkter Seiten loszusagen!
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P.S.: Wer sich übrigens jemals die Mühe gemacht hätte, das Urteil selbst zu lesen, auf das die vielen Disclaimer sich beziehen, dem wäre sehr schnell aufgefallen, dass es sogar das Gegenteil aussagt, nämlich dass es auch durch die Anbringung einer Freizeichnungsklausel NICHT möglich ist, sich von den Inhalten verlinkter Seiten loszusagen!
http://www.borcas.de <-- Fachlehrerinfos und mehr
