Seite 1 von 1

Einsatz von Musisch-Techn.FL in BaWü als Klassenlehrer

Verfasst: 15.05.2019 11:03
von krappkrapp
Leider findet man nur sehr wenig Infos im Netz über die Pflichten von musisch-technischen Fachlehrern in Baden-Württemberg. Vor allem würde mich interessieren, ob ich als solche auch verpflichtet bin, Klassenlehrerin zu werden. Das würde außerdem bedeuten, dass ich Mathe, Englisch oder Deutsch fachfremd unterrichten muss, um genügend Stunden in der Klasse sein zu können.
Ungerecht fände ich es ja schon, wenn ich mit A9 exakt dieselben Aufgaben übernehmen muss, wie z.B. die Realschul- oder Gymnasiallehrer an meiner Schule (ist eine GMS). Und von fachfremdem Unterricht halte ich persönlich gar nichts (und ich bin mir sicher, die Eltern unserer Schüler wären auch nicht begeistert, wenn sie vom Ausmaß des fachfremden Unterrichts wüssten). Aber, wenn ich nach Schulrecht dazu verpflichtet bin, werde ich mich natürlich nicht weigern, fühle mich aber dennoch vom Land als billige Arbeitskraft ausgenutzt.
Meine Frage: kennt jemand die tatsächliche Gesetzeslage? Auch würde mich interessieren, welche Erfahrungen ihr habt, bzw. wie man das an eurer Schule (in BW) sieht.

Re: Einsatz von Musisch-Techn.FL in BaWü als Klassenlehrer

Verfasst: 26.07.2022 12:30
von Lotte
Der Einsatz von FL musisch-technisch ist in Baden-Württemberg ganz bewusst als Graubereich ausgestaltet: EInerseits wird so getan, als dürften FL keine wissenschaftlichen Fächer wie Mathe und Deutsch unterrichten, andererseits wird das in der Praxis aber zugnehmend gemacht. Problem: Der FL hat zusätzliche Arbeitsbelastung und erhält keinerlei Entlastung, denn einen Rechtsanspruch auf höhere Besoldung, Verringerung der Wochenstundenzahl etc. gibt es nicht.
Gleichzeitig wird einem mit Abordnung gedroht, wenn man nicht bereit ist, die Klassenleitung zu übernehmen.
Manche Schulleitungen zeigen Verständnis für die prekäre Situation von Fachlehrern, andere nicht.
Mir ist in der Praxis beides schon passiert, als FL habe ich Deutsch, Mathe, Sachkunde unterrichtet, mich aber bei Wiederholung geweigert, erneut eine Klassenleitung zu übernehmen, u.a. auch aus solidarischen Gründen: Ich finde es problematisch Aufgaben zu übernehmen, die eigentlich nach A12 oder A13 besoldet werden. Mit dieser Bereitschaft agiert man als Lohndrücker und riskiert gleichzeitig die eigene Gesundheit: Es kann nicht lange ohne Verluste gutgehen, mit einem Lohnabstand von 66% und mehr (anders ausgedrückt von 2.600Euro zu 4600Euro brutto) den gleichgestalteten Dienst auszuführen.
Diese Schieflage scheint aber gewollt zu sein, denn sonst wäre es schon längs geregelt, dass bei der Übernahme von höherwertigen Aufgaben eine Angleichung stattfinden muss, die wird im Beamtenrecht aber gezielt umgangen. Bei Lehrern im Angestelltenverhältnis besteht nach Tarifrecht ein Anrecht auf höhere Eingruppierung.
Leider ist von den Gewerkschaften auch keine Unterstützung zu erwarten: Die beiden größeren Verbände möchten nicht Klagen, um eine einheitliche, Transparente Regelung zu erstreiten.
Kurz: Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Klassenleitung und fachfremder Unterricht von dir erwartet wird und du keinerlei Unterstützung oder Ausgleich dafür erhältst, Sondern weiterhin mit A9 besoldet wirst und 28 Wochenstunden ableisten musst.
Summa Summarum: Es wäre schon, wenn es den Status des musisch-technischen Fachlehrers, den es so nur in Baden-Württemberg gibt, irgendwann nicht mehr gibt - ist aber unrealistisch, denn so kann das Land Baden-Württemberg viel Geld für die Bildung an Grund, Werkreal, Real- und Gemeinschaftsschulen einsparen, indem fleissig Fachlehrer eingesetzt und zum Fachfremden Unterricht "ermuntert" werden.

Re: Einsatz von Musisch-Techn.FL in BaWü als Klassenlehrer

Verfasst: 01.08.2022 12:16
von Bernhard
Blick aus Bayern: Wer grenznah wohnt oder sich einen Umzug vorstellen kann: Ein Wechsel nach Bayern in A10 (oder als Angestellter evtl. noch höher eingestuft?) sollte bei dem aktuellen Lehrermangel gut machbar sein... Wir haben hier ja auch mt-Fachlehrer. Aktuell werden Leute mit abgebrochenem Studium etc. eingestellt. Da sollte jemand mit solider Ausbildung bzw. Studium mit Kusshand genommen werden (nicht verifiziert - nur Mutmaßung - nachfragen über Schulamt/Regierung).