Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

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bekie
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Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von bekie »

Hallo an alle!
Ich hätte da mal eine Frage. Ich bin als Fachlehrerin mt an einer Realschule eingesetzt. Ich habe bisher nur IT und Kunst an der RS unterrichtet. Da ich seit Jahren versuche ein wenig heimatnäher zu kommen, frag ich hin und wieder an diversen Realschulen an, ob sie Bedarf für einen Fachlehrer hätten. Nun hab ich eine Schule gefunden, die evtl. jemanden bräuchte, aber eben in Werken. Daraufhin hat mich die Schulleiterin gefragt ob ich als Fachlehrerin mt überhaupt in Werken die Abschlussprüfung abnehmen darf. Sie meinte, das darf ich nicht als Fachlehrerin.

Wäre jemanden von euch bekannt, dass ich als Fachlehrerin mt rechtlich gesehen in Werken 10 keine Abschlussprüfung abhalten kann?

Wäre wirklich dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Denn Abschlussprüfung abhalten wäre Bedingung für diese Stelle...

Viele Grüße
hansi
Gast

Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von hansi »

Hallo,
natürlich darfst Du ein AP abhalten. Habs selber jahrelang gemacht.

Viele Grüße und viel Erfolg!
Sabine
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Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von Sabine »

Gegenfrage: Wer, wenn nicht ein Fachlehrer m/t (musisch TECHNISCH) sollte die denn dann halten?
Gast
Gast

Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von Gast »

Danke für die Antworten! Der Meinung bin ich auch, dass da nichts dagegen spricht. Es erscheint mir auch nicht logisch, dass nur ein Realschullehrer an einer Realschule die Prüfung abnehmen darf. Es wäre doch sonst auch gar nicht sinnvoll uns Fachlehrer an Realschulen einzusetzen wenn es solch eine merkwürdige Einschränkung gäbe...
Marina
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Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von Marina »

Gegenfrage: Was hast du für eine konkrete Ausbildung, bist du Fachlehrerin für Werken (mt gibt es ja mittlerweile in allen möglichen Kombis)? Und dann noch: Kennt die Schulleiterin deine spezielle Ausbildungsrichtung? Könnte ja sein, dass es hier einfach ein Informationsdefizit gibt.
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Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von Borcas »

Vermute auch, dass die Schulleiterin einfach nicht überrissen hat, welche Fächer du eigentlich unterrichtest. Denn wer, wenn nicht wir sind die Fachleute?
http://www.borcas.de <-- Fachlehrerinfos und mehr
FL-Hessen
Gast

Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von FL-Hessen »

In Hessen lautet die Regel:
Prüfungen dürfen NUR von Fachlehren (in diesem Fall mit Fakulta im Fach, nicht Amtsbezeichnung) machen. Schriftführer und Prüfungsvorsitzende können fachfremd sein.
Handhabung ist aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Im Klagefall müsste die Prüfung wiederholt werden.

Hinweis: Selbst bei fachfremden Einsatz mit Arbeiten, darf die regulär geschriebene Arbeit nur von Fachlehrer (Fakulta) entworfen und geprüft werden. Es muss mindestens ein Bezug zum Fach da sein. Folglich ist der Einsatz Hausintern zu klären, da einiges auf die Schulleitung zukommen kann.
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Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von IngoBingo »

Was ist den "Fakulta im Fach" genau? Wie erwirbt man die?
Einrad ist besser als kein Rat. :juggle:
FL-Hessen
Gast

Re: Darf ich keine Abschlussprüfung 10. Kl Werken RS abhalten?

Beitrag von FL-Hessen »

Fakulta ist das Fach in dem man seine Prüfung gemacht hat. Man kann eine Zuerkennung bekommen und/oder Zusatzprüfungen für Fächer machen.
Bsp.: Ein Fachlehrer darf nur sein eines Fach unterrichten.
Als Fachlehrer für Metall oder Elektrotechnik wird durch die Nähe zur Physik das Fach anerkannt, d.h. man darf es unterrichten und Noten geben. Ein Einsatz in Mathematik, Deutsch, ... ist vom Fach zuweit weg (Zitat Schulamt) man dürfte keine Noten geben oder Unterricht.
Durch die Fortbildung zu einem weiteren Fach darf man das Fach unterrichten und Noten geben. Eine Anerkennung als Lehramt im Fach XXX bekommen Fachlehrer in Hessen nicht, nur eine Lehrbefähigung (somit ist kein finanzieller Aufstieg möglich).
Ein weiterer Erwerb steht im Amtsblatt und die Ausbildung dauert 1-2Jahre.

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