Der Artikel 86 wurde erweitert und gibt den Schulen größere Handlungsspielräume um schulgefährdende Schüler von der Schule zu verweisen. Das finde ich sehr begrüßenswert.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-86
Art. 86 BayEUG - Ordnungsmaßnahmen
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Art. 86 BayEUG - Ordnungsmaßnahmen
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Re: Art. 86 BayEUG - Ordnungsmaßnahmen
Schön, schön... nur ist mir leider noch nie eine Schule begegnet, an der solche Möglichkeiten auch nur annähernd ausgeschöpft werden... selbst beim Thema "Können wir den nicht mal für 2 Wochen vom Unterricht ausschließen?" ist da leider meistens schon Schluss, um die Eltern nicht zu verärgern... 

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Re: Art. 86 BayEUG - Ordnungsmaßnahmen
Dann sind die Franken halt einfach zu lieb. 

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Re: Art. 86 BayEUG - Ordnungsmaßnahmen
Nicht wirklich! Vielleicht zu "anwaltsscheu"...
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