ich plane nächstes Schuljahr an einer anderen Schule nachmittags nebenbei zu arbeiten in Form einer AG. Dies wären 2 Nachmittage pro Woche. Mein Aufgabenbereich würde sich auch auf Pausenaufsicht und Hausaufgabenbetreuung erstrecken. Also es wären pro Nachmittag volle 3 Stunden, also insgesamt 6 Stunden pro Woche.
Die Bezahlung ist für mich auch sehr gut und ich würde das Angebot gerne annehmen. Allerdings finde ich mich in der Nebentätigkeitsverordnung nicht wirklich zurecht und würde gerne mit jemandem hier aus der Fachlehrer IG Kontakt aufnehmen, der mir helfen könnte bzw. mich dazu kurz beraten kann.
Soweit ich gelesen habe, sind max. 8 Stunden pro Woche in Ordnung. Richtig?

Weiterhin habe ich gelesen, dass unterrichtliche Tätigkeiten (wie es bei mir dann der Fall wäre) nur anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig sind. Ist das korrekt? Prinzipiell hat mein SL aber nichts dagegen.
Jetzt die wohl wichtigste Frage: Wie sieht es mit der Vergütungsgrenze aus?

Ich habe jetzt mal hochgerechnet und würde in einem Schuljahr auf ca. 3.200 € kommen.
Muss ich irgendeine Grenze beachten, damit die Steuer nicht zu sehr zulangt??
Da ich doppelte Haushaltsführung betreibe und auch immer in die Heimat fahre (Ferien und WEs) konnte ich bisher sehr viel von der Steuer absetzen. Aber durch diese doppelte Lebensführung kommt mir ein Nebenverdienst sehr gelegen damit ich auch mal was wegsparen kann.
Kurz zu mir: Fachlehrerin m/t an einer Realschule, bereits verbeamtet, A10
Danke für die Hilfe.
Viele Grüße
Nici