von Bernhard » 27.03.2012 17:52
Das Urheberrecht greift für mich bei "Veröffentlichungen". Hierzu zählt in meinen Augen weder der Zeitraum des Unterrichts noch irgendwelche Prüfungsaufgaben (solange dort nicht real veröffentlicht wird). Die Schule und speziell der Unterricht ist ein nichtöffentlicher Schutzraum. Hier müssen wir also erst bei echten Veröffentlichungen auf der Schulhomepage, Facebook, öffentlichen Plakaten, Zeitfenster in denen Gäste im Haus anwesend sind usw. überlegen.
Sollte es in der Schule zu einer Copyright-Verletzung kommen, so ist m. E. erst einmal zu prüfen, ob der Schüler überhaupt dafür haftbar ist, da eine Veröffentlichung auf der Schulhomepage vom Schüler vielleicht niemals beabsichtigt war.
Aber die Aussagen wurden im Thread ja eh schon entschärft wie ich gerade bei nochmaligem Lesen sehe.
Das Urheberrecht greift für mich bei "Veröffentlichungen". Hierzu zählt in meinen Augen weder der Zeitraum des Unterrichts noch irgendwelche Prüfungsaufgaben (solange dort nicht real veröffentlicht wird). Die Schule und speziell der Unterricht ist ein nichtöffentlicher Schutzraum. Hier müssen wir also erst bei echten Veröffentlichungen auf der Schulhomepage, Facebook, öffentlichen Plakaten, Zeitfenster in denen Gäste im Haus anwesend sind usw. überlegen.
Sollte es in der Schule zu einer Copyright-Verletzung kommen, so ist m. E. erst einmal zu prüfen, ob der Schüler überhaupt dafür haftbar ist, da eine Veröffentlichung auf der Schulhomepage vom Schüler vielleicht niemals beabsichtigt war.
Aber die Aussagen wurden im Thread ja eh schon entschärft wie ich gerade bei nochmaligem Lesen sehe.